17 - (Sonder-) Aktion Brandt

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Als Erna Kronshage in die Provinzial-"Heil"anstalt Gütersloh 1942 eingeliefert wurde, war die erste Welle von Krankentötungen von 1939-1941 gerade etwas abgeebbt, aber bereits ab Mitte 1943, ein gutes halbes Jahr nach ihrer Einlieferung, knapp nach ihrer Zwangssterilisation, begann nun eine neue Tötungs-Welle, in die die Anstalt Gütersloh erneut verstrickt wurde - und so auch Erna Kronshage.

Die sogenannte "(Sonder-)Aktion Brandt" diente nun dazu, angeblich dringend benötigte Bettenplätze für Ausweichkrankenhäuser und Lazarette zu schaffen - bzw. sie gab vor, "feindbomben"-gefährdete Abteilungen in weniger bedrohte Anstalten zu evakuieren. 

Hierzu wurden Patienten in entsprechende Heil- und Pflegeanstalten in den Süden des Reiches oder in die besetzten Gebiete im Osten, besonders nach Polen, verlegt und dort mittels Überdosierungen von Medikamenten und/oder systematischem Verhungernlassen getötet. Die nach dem Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen Prof.Dr.Karl Brandt benannte Aktion trat in die Nachfolge der "Aktion T4", der ersten systematischen Welle der NS-"Euthanasie".


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Die "Aktion T4", bei der ab Anfang 1940 in den insgesamt sechs Tötungsanstalten mindestens 70.273 (i.W.: siebzigtausendzweihundertdreiundsiebzig) psychisch behinderte Menschen getötet wurden, war zuvor von Hitler durch eine mündliche Verfügung vom 24. August 1941 eingestellt worden, aufgrund der Proteste der Kirchen (z.B. "Euthanasie"-Predigt von Bischof Clemens August von Galen in Münster am 3. August 1941) und wegen der diesbezüglich kursierenden Gerüchte in der Bevölkerung. Gleichzeitig hat Hitler aber bereits an diesem Tage der informellen Einstellungsverfügung auch die "Errichtung von Ersatzbauten für beschädigte Krankenhäuser in luftkriegsgefährdeten Städten" angeordnet - vielleicht schon unter der hinterlistigen Prämisse, mit dieser gleichzeitigen Anordnung die Voraussetzung für eine weniger auffällige andere und neue Form der dezentralen Krankentötung mit zu schaffen.
















Prof. Dr. Karl Brandt







 

Da sich die standardisierten und perfekt durchorganisierten Abläufe beim Massenmord an den weit über 70.000 wehrlosen Menschen der ersten Tötungs-Welle unter der Führung der organisierenden "Behörde" in der T(iergartenstraße)-4 mit ihren Tarnabteilungen bewährt hatten, fand auch diese dezentrale Aktion unter der Lenkungs-Regie von Hitlers-Leibarzt Prof. Dr. Karl Brandt statt, ab 28. Juli 1942 Bevollmächtigter für das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie ab 5. September 1943 Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens, unter Einbeziehung der alten Seilschaften und Organisationen - besonders auch der alten T4-"Gutachter"-Ärzteschaft, die man gern als neue Anstaltsdirektoren rekrutierte, und der GEKRAT, der „Gemeinnützigen Krankentransport GmbH“, die mit der Aufgabe der Verlegung der Opfer in die Zwischen- beziehungsweise Tötungsanstalten weiterhin betraut wurde.


Foto: Prof.Dr.Karl Brandt, Leibarzt Adolf Hitlers und Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens - Im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg wurde er angeklagt, am 20. August 1947 zum Tode durch den Strang verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech hingerichtet.

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